Auskunft:
allg. Hinweise zu diesem Entsorgungssystem zeigen:


 Bauschuttdeponien

Allgemeine Annahmebedingungen

 Ihr Ansprechpartner: Manfred Meyer

Für die Ablagerung von Bauschutt und Erdaushub betreibt der Landkreis flächendeckend über das gesamte Kreisgebiet folgende Bauschuttdeponien: 
 

Haunsbach

Asbach - Rohr in NB

 

 

Die ehemalige Deponie Arnhofen wird seit 16.07.2009 zwar als Annahmestelle für Sperrmüll, Altholz, Grüngut, Kühlgeräte, Elektro-Großgeräte, Altteppiche, Altreifen, Altmetall und Flachglas weiter betrieben, dort aber kein Bauschutt und Erdaushub mehr angenommen. In der ehemaligen Deponie Wildenberg ist die Anliefermenge für Restbauschutt und Erdaushub auf 1/2 m³ begrenzt, dafür kann recycle-fähiges Bauschuttmaterial in unbegrenzter Menge gegen Gebühr abgegeben werden. In der ehemaligen Deponie Niederleierndorf kann bis zum 15.07.2012 Erdaushub und Bauschutt kostenpflichtig zu Rekultivierungszwecken abgegeben werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, größere Mengen an private Firmen mit genehmigter Bauschuttrecyclinganlage gegen eine entsprechende Gebühr abzugeben.

 

Riedenburg - Im Gebiet der Stadt Riedenburg können Kleinmengen bis zu 2 m³; gegen Gebühr im Wertstoffhof Riedenburg ab gegeben werden. Größere Mengen können auf der Bauschuttdeponie Asbach/Rohr angeliefert werden, oder Sie wenden sich an Privatfirmen.

Painten - Für den Raum Painten ist eine Annahmestelle auf dem Gelände des
Wertstoffhofs eingerichtet. Hier kann Bauschutt bis zu einer Gesamtmenge von 2 m³ angeliefert werden.


Wertstoffhöfe - Zudem können auch in den Wertstoffhöfen  Kleinmengen an sortenreinem unbelasteten Bauschutt (bis zu 1/2 m³ pro Woche) kostenlos abgegeben werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Teilmengen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen. Achtung: Dabei ist zu beachten, dass der Bauschutt nur noch getrennt angeliefert werden kann. Unterschieden wird zwischen recyclefähigem Bauschutt und "Restbauschutt". Es stehen zwei Bauschuttcontainer zur Verfügung (Ausnahme Rohr: gesamte Bauschuttanlieferung direkt zur Deponie Rohr).

 

 

Hinweise zur Nutzung

Öffnungszeiten Bauschuttdeponien und Annahmestellen

Arnhofen (keine Bauschutt-/ Erdaushubannahme)


Di., Do. u. Freitag08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Samstag08.00 Uhr - 12.00 Uhr
 

Asbach (Rohr in NB)
 

Mo., Mi. u. Freitag08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Samstag08.00 - 12.00 Uhr


Niederleierndorf

 
Freitag13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag08.00 Uhr - 12.00 Uhr


 Haunsbach

Mo., Di., Do., Fr.08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Mittwochgeschlossen!
Samstag08.00 - 12.00 Uhr

 

 Painten Sammelstelle / Wertstoffhof (zwischen Maierhofen und Painten - bis zu 2 m³)

Dienstag1.4. bis 30.9.17.00 - 19.00 Uhr
FreitagSommerzeit14.00 - 18.00 Uhr
FreitagWinterzeit12.30 - 16.30 Uhr
Samstag 9.00 - 13.00 Uhr

Willersdorf - Wildenberg (bis 0,5 m³, recyclefähiger Bauschutt unbegrenzt)

Freitag13.00 - 17.00 Uhr
Samstag08.00 - 12.00 Uhr

 


Wichtiger Hinweis: Anlieferung / Kosten:

In den Wintermonaten (von Montag, 16. November 2009 bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2010 sowie ab Montag, 15. November 2010 bis Jahresende 2010) ändern sich bei allen Bauschuttdeponien die Nachmittagsöffnungszeiten auf 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

In der Zeit vom 22. Dezember 2009 bis einschließlich 6. Januar 2010, sowie ab 22. Dezember bis Jahresende 2010, an Sonn- und Feiertagen und am Gillamoosmontag sind die Bauschuttdeponien geschlossen. Beachten Sie hierzu bitte die Pressehinweise.

 

 

  

In der Bauschuttdeponie darf nur getrennt nach:

- Erdaushub                                7,50 €/m³

- inertem Material "Bauschutt"   13,00 €/m³

- sperrigen Gegenständen        19,00 €/m³

- Altholz                                     19,00 €/m³

- Agrar-Folien                            18,00 €/m³

- Pkw-Reifen ohne Felgen         2,00 € /Stück

- Pkw-Reifen mit Felgen             4,50 €/Stück

- Metall                                        kostenlos

angeliefert werden.

 

 

Bis zu einem Gesamtbetrag von 20,00 € ist Barzahlung erforderlich, ansonsten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.

Besonderheiten

Verunreinigter Bauschutt wird nicht angenommen!
Die höchstzulässige Anlieferungsmenge beträgt 1.000 m³ pro Maßnahme. Ausnahmen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde. Die Größe der angelieferten Teile (z. B. Betonbrocken) dürfen 0,25 m³ bzw. 70 cm Seitenlänge nicht überschreiten, weil sonst eine Verwertung (Recycling) nur unter erhöhten Mehrauf wendungen möglich ist. Diese sind im Bedarfsfalle zu erstatten.

Gipshaltige Abfälle / Gipskartonplatten

Der Einbau von gipshaltigen Abfällen / Gipskartonplatten (z. B. "Rigipsblatten", gipshaltige Putze etc.) in Bauschuttdeponien wurde inzwischen aufgrund der hohen Sulfatgehalte untersagt. Gipsabfälle müssen demnach gesondert entsorgt werden. Hierfür stehen vorerst nur in Arnhofen, Haunsbach und im WSZ Kelheim/Saal Sammelcontainer zur Verfügung. Heraklithplatten und Dachpappe gehören zum Restmüll.

 

Asphalt ist einer Verwertung zuzuführen, z.B. Firma STAM Tel. 09444/97021

Bauschutt-Recycling-Material
Verkauf von Bauschutt-Recycling-Material auch durch Landkreis

Gebrochenes aufbereitetes Bauschutt-Recycling-Material , zu gelassen zur Befestigung von Lagerflächen und zum Wegebau, unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft ist auf Anfrage in allen Bauschuttdeponien erhältlich, sofern vorhanden, Preis: 3,00 €/m³ (Beladen zusätzlich 1,00 €/m³).

Als Vorabinformation der grundsätzlichen Verwendungsfähigkeit von Recyclingmaterial ist auf allen Bauschuttdeponien ein Merkblatt erhältlich.

 

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "Abfalltrennung auf der Baustelle" entnehmen, welches Sie bei den Gemeinden, Wertstoffhöfen, Bauschuttdeponien, beim Landratsamt Kelheim und der Aussenstelle Mainburg sowie im Zusammenhang einer Baugenehmigung erhalten. Sie können sich dieses auch untenstehend downloaden.

Privatfirmen - Bauschutt-Recycling-Material

Die nachgenannten Firmen betreiben Bauschuttrecycling. Vereinbarungen sind hier direkt mit der jeweiligen Firma zu treffen.

 

LAFARGE Dachsysteme GmbH

Wolnzacher Str. 40

84048

Mainburg

08751/77-0

RVB GmbH

Süd-Chemie-Str. 3

93309

Kelheim

09441/709-64

Josef Greis

Rottenburger Str. 12

84094

Elsendorf

08753/435 Fax 95029

Zirngibl GmbH

Umbertshausener Weg 3

93333

Neustadt/Do.

08402/7177 od. 7577

Prem Straßenbau GmbH

Herrnsaaler Weg 12

93309

Kelheim

09441/9724

Majuntke GmbH & Co. KG

Ebrantshauser Str. 4

84048

Mainburg< /p>

08751/8647-0

Teubl Kieswerk GmbH

Kirchenweg 5-7

84097

Herrngiersdorf

09452/9306-0

 

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sortenreines, schadstofffreies Material erhalten (Untersuchungsergebnisse verlangen!), da ansonsten ein Einbau, z. B. als Wegebaumaterial, Platzbefestigung, Unterbau usw. nicht erfolgen darf.

Schadstoffratgeber Gebäuderückbau
Ab sofort ist auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) in Augsburg das online-Inform ationssystem »Schad stoffratgeber Gebäuderückbau« aufrufbar. Es ist vom Umfang und Inhalt her bisher einzigartig in Deutschland. Wer z.B. mit dem Rückbau von Gebäuden im Rahmen des Flächenrecyclings b efasst ist, findet hier Daten und Informationen zu (in der Vergangenheit) eingesetzten, schadstoffhaltig en Baustoffen. Zu den Kernthemen zählen Materialbeschreibungen, Besonderheiten, Einsatzbereiche, Verwendungszeiträume, Verbote, Schadstoffgehalte und Darstellungen anhand von Fotos. Es werden Hinweise zur Beprobung und Entsorgung der Schadstoffe gegeben. Außerdem finden sich Aussagen zum Arbeitsschutz, zu Probennahmegrundsätzen und -methoden sowie Werte zur Entsorgung von mineralischen Abfällen in Bayern mit Abfallschlüssel. Das online-Informationssystem ist nicht nur für den Rückbau von Industriegebäuden, sondern auch für jeden Gebäuderückbau, auch von Wohnhäusern und anderen, kleineren Gebäuden, einsetzbar. Selbst für die Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Weiternutzung können hier zahlreiche Hinweise gewonnen werden.

 

Fraktionen die für diesen Entsorgungsweg geeignet sind

Was
Recyclefähiger Bauschutt:
Betonbruch, Mauerwerk, Beton mit Baustahlgewebe, Estrichmaterial, natürlich und industriell gefertigte Bausteine (Ziegel-, Lehm-, Poroton-, Blähton-, Sand-, Bruch- und Granitsteine), Fensterstürze, Steinplatten (Granit-, Marmor-, Treppenstein-, Waschbeton- und Schieferplatten), Dachziegel, Dachpfannen, Geröll, Felsbrocken und Steinböden.


"Restbauschutt": Mörtelreste, eingehärteter Zement und Putz (kein gipshaltiger Putz), Keramik (Fliesen, Tonscherben, Blumentöpfe usw.), Bausanitärkeramik ( Porzellanwaschbecken, WC, usw.) ohne Metall- und Plastikteile, mineralische Kleber, Spachtelmassen, Fliesenkleber (ohne Säcke), Gasbetonsteine (z.B. Ytong u. Kalksteine), Fensterglas und Glasbausteine.

  Bauschuttmerkblatt 07.pdf  [251.7 kb]

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Information von: Landkreis Kelheim